Österreich: Tierhaltung darf nicht willkürlich untersagt werden
abgelegt im Archiv Tierhaltung am 27.01.09

© Sleeping cat beadsAm 7. August 2008 entschied der Oberste Gerichtshof in Wien, die Klage eines Vermieters abzuweisen, der einer Untermieterin ohne nähere Begründung das Halten von vier Katzen untersagen wollte. Das Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 24.01.2009.
"... eine Mietvertragsbestimmung, wonach die tierhaltung in einem Haus nicht generell verboten, sondern nur von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, [ist] hingegen so auszulegen, dass der Vermieter das Halten eines Tieres im einzelnen Fall nur dann ablehnen kann, wenn dazu ein Grund entweder in der Person des Mieters oder im Verhalten des Tieres gelegen ist; er bedarf dabei eines triftigen Grundes."
Unabhängig von der Situation in diesem Einzelfall macht das Gericht klar, daß es rechtens ist, wenn ein Vermieter die Tierhaltung grundsätzlich ausschließt, indem dies im Mietvertrag eindeutig formuliert ist. Eine solche Klausel gibt dem Mieter Klarheit und er kann sich dann eine Wohnung suchen, in der Tierhaltung erlaubt ist.
Hans Kolpak
Pfoten und Fell

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Tags: Mietvertrag Tierhaltung Österreich
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