BGH-Urteil zur Tierhaltung in der Wohnung
abgelegt im Archiv Tierische Neuigkeiten am 15.11.07
Der bundesgerichtshof hat in der Frage der Tierhaltung in Mietwohnungen entschieden. Aber leider hat er nur begrenzt dazu beigetragen, Tierhaltern und Vermietern das Leben zu erleichtern.
In seinem Urteil hat der BGH gestern Klauseln in Mietverträgen wie "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig" für unwirksam erklärt.
Eine solche Bestimmung, so die Urteilsbegründung, benachteilige Mieter unangemessen, weil sie auch die Haltung von Kleintieren wie Schildkröten oder Hamstern untersage, von denen keine Störungen ausgingen. Auch sie würden in Käfigen gehalten und gehörten damit zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung.
Anders bei Hunden und Katzen: Hier muss im Einzelfall entschieden werden. So verwies der BGH den Fall des Klägers, der zwei Katzen anschaffen wollte, aber von seinem Vermieter nicht die Erlaubnis dazu bekam, wieder zurück an das zuständige Landgericht. Also weiterhin keine allgemein gültige Lösung und das gleiche Hickhack wie vorher. Schon jetzt ist die Flut der Urteile zum Thema Hunde- und Katzenhaltung unübersehbar und die Urteile sehr unterschiedlich. Eine vertane Chance.
Foto: Pixelio

Permalink: BGH-Urteil zur Tierhaltung in der Wohnung
Tags: Bundesgerichtshof Tierhaltung Hunde Katzen Wohnung Vermieter Klage Kleintiere
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