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Tierische Neuigkeiten
von Gabriele Müller am 15.11.07

In seinem Urteil hat der BGH gestern Klauseln in Mietverträgen wie "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig" für unwirksam erklärt.
Eine solche Bestimmung, so die Urteilsbegründung, benachteilige Mieter unangemessen, weil sie auch die Haltung von Kleintieren wie Schildkröten oder Hamstern untersage, von denen keine Störungen ausgingen. Auch sie würden in Käfigen gehalten und gehörten damit zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung.
Anders bei Hunden und Katzen: Hier muss im Einzelfall entschieden werden. So verwies der BGH den Fall des Klägers, der zwei Katzen anschaffen wollte, aber von seinem Vermieter nicht die Erlaubnis dazu bekam, wieder zurück an das zuständige Landgericht. Also weiterhin keine allgemein gültige Lösung und das gleiche Hickhack wie vorher. Schon jetzt ist die Flut der Urteile zum Thema Hunde- und Katzenhaltung unübersehbar und die Urteile sehr unterschiedlich. Eine vertane Chance.
Foto: Pixelio
Permalink: BGH-Urteil zur Tierhaltung in der Wohnung
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