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Tierhaltung
von Hans Kolpak am 05.12.08

© donjd2
Die lange Laufleine ist dünn und grün, so daß sie kaum zu sehen ist. Die Lübecker Nachrichten melden am 5.12.: "Als die Rentnerin 'Lucy' ein Leckerli gab, sprachen zwei Politessen Karin Knüfermann an und sagten, dass sie den Hund frei laufen gelassen und ihn gerade erst angeleint habe."
Aus dem Verwarngeldbescheid in Höhe von 35 Euro wurde ein Bußgeldbescheid von 58,50 Euro, weil Frau Küfermann der Darstellung der beiden Politessen schriftlich widersprach. Michael Kohlhaas läßt grüßen.
Vergleichbares habe ich vielfach erlebt. Das Problem ist ein psychologisches. Wer darauf trainiert ist, Gesetzesübertretungen zu erkennen, sieht auch dort welche, wo keine sind. Mißtrauen und Argwohn werden dienstlich verinnerlicht und als Treue und Pflichtbewußtsein wahrgenommen.
Daher läßt sich solch ein Konflikt nicht mit Maßstäben von Gerechtigkeit und Wahrheit messen. Es ist ein Kollateralschaden im Dienst von Recht und Ordnung.
Hans Kolpak
Pfoten und Fell
Tags:
Anleinpflicht
Hunde
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