Sozialwohnung nur ohne Hund, Gemeinde zahlt Tierheim
abgelegt im Archiv Tierschutz am 08.10.08

© emdotSchilda läßt mal wieder grüßen, wenn einem Sozialhilfeempfänger zwar das Hundefutter bezahlt wird, dann aber eine Sozialwohnung zugewiesen wird, in der keine Hundehaltung erlaubt ist. Macht nichts! Für was gibt es Tierheime? Also zahlt die Gemeinde die Tierheimkosten. Ob es eine Besuchszeitregelung gibt, wie im Fall von Scheidungskindern?
Bei der Meldung der Märkischen Allgemeinen am 8. Oktober geht es primär um die Aufgabenverteilung von Kommune und Kreis. Die Kommunen nehmen die Hundesteuer ein und bestreiten damit Reinungskosten durch Hundekot und Unterbringung entlaufener Hunde und Katzen in Tierheimen.
Warum? Um "Ordnung zu halten und Gefahren abzuwenden". Oft ein teuerer Spaß, denn im Fall der Gemeinde Jüterbog sind die Kosten höher als die eingenommene Hundesteuer.
Tierschutz an sich ist Aufgabe der Kreise, jedoch beteiligen sie sich nicht an den Kosten für die Unterbringung entlaufener Hunde und Katzen in Tierheimen.
Da ist die Trennung von Hund und Hundehalter nur ein Gag am Rande.
Hans Kolpak
Pfoten und Fell

© emdot
Tags: Hundesteuer Tierheim Kommune Kreis
Stimmen Sie ab für Sozialwohnung nur ohne Hund, Gemeinde zahlt Tierheim:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 5.80 Punkten (von 5 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
Kommentar von:
Wolf-van-Eden
(05.02.09 4:54 Uhr)

Der frisst, trinkt und geht auch nur mit ganz bestimmten Menschen gassi. Nämlich genau 3 Leuten. Im Tierheim geht der Hund ein. Und überhaupt warum haben wir ein Grundgesetz wo steht das doch jeder Deutsche Staatsbürger sich einen Hund halten darf. Die Gesetze sind doch das Papier nicht wert auf denen sie stehen.Es ist ja nicht die erste ungereimtheit. LOL