abgelegt im Archiv
Tierische Neuigkeiten
von Gabriele Müller am 13.08.07

Auch eine Eigentümergemeinschaft kann das Halten von Tieren nicht grundsätzlich verbieten. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass ein solches generelles Verbot gegen das Wohnungseigentumsgesetz verstoßen würde, nach dem jeder Eigentümer mit seiner Wohnung nach Belieben verfahren könne. Das Halten von Haustieren gehöre zum normalen Gebrauch. Allerdings betonte das Gericht, dass die Beurteilung vom Einzelfall abhänge.
QUELLE: TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany
Telefon: +49 (0) 6190.937300 ● Telefax: +49 (0) 6190.937400
eMail: newsletter@tasso.net ● HomePage: www.tasso.net
Permalink: Tierhaltung in der Wohnung
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/86104
Wong
Stimmen Sie ab für Tierhaltung in der Wohnung:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 9.00 Punkten (von 4 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
Kommentar von:
Almius
(16.08.07 9:19 Uhr)
Abonnieren
Suchen Sie nach weiteren Artikeln
| RSS | Alle Abonnements sehen |
|
Was ist RSS? | |
| Yahoo! |
|
| MEIN MSN |
|
| Bloglines |
|
| Newsletter | |
| Followen Sie uns bei Twitter! |






















Tierhaltung in der Wohnung mit einem neuen Hundebett!
Wer für seinen kleinen Vierbeiner ein Hundebett braucht,
der kann ein super-kuschiges Hundebett beim grossen
Link-Bait-Gewinnspiel bei Almas Kräutergarten Blog gewinnen.
Einfach mal reinschauen!
Viele Grüße
Almius
http://www.xn--almas-krutergarten-stb.de/blog/2007/03/26/extrem-linkba
it-5-super-hundebetten-zu-gewinnen.html