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Unzuverlässiger Hundehalter muss für Kosten aufkommen

abgelegt im Archiv Tierische Neuigkeiten am 04.03.07

Unzuverlässiger Hundehalter muss für Kosten aufkommen
Wenn die Behörden eingreifen und einen Hund in das Tierheim einweisen, weil der Halter gegen Auflagen verstößt, wird es ernst: Für den Hund, der nun ein neues Herrchen braucht. Aber auch für den Halter. Denn die Devise : "Aus den Augen, aus dem Sinn" gilt nicht mehr. Zumindest an seinem Geldbeutel wird der Halter es merken. Wie der eigentümer eines Stafford Terriers, der nun mit 3700 Euro zur Kasse gebeten wird, wie heute das Wochenblatt Marl aktuell. berichtet. Bezahlen muss der Mann die Unterbringung des Tiers im örtlichen Tierheim für ein Jahr - wobei ein Tagessatz von 10 Euro zugrunde gelegt wurde.

Permalink: Unzuverlässiger Hundehalter muss für Kosten aufkommen

Tags: Hund  Stafford  Gericht  Hundehalter  unzuverlässig 

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